Ab 2012 kommt die E-Bilanz verpflichtend !

Unternehmen sind gemäß § 5b EStG künftig verpflichtet, die Inhalte von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln (sogen. E-Bilanz). Davon betroffen sind alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln.
Die gesetzliche Verpflichtung gemäß § 5b EStG greift demnach immer dann, wenn Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach den handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestellt werden. Rechtsform und Größenklasse spielen dabei keine Rolle.

Die Übermittlung von E-Bilanzen nach jeweils amtlich vorgeschriebenem Datensatz (Taxonomien) soll die herkömmliche Übermittlung der entsprechenden Daten durch Abgabe in Papierform ablösen. Die Anwendung des § 5b EStG  ist erstmals für Wirtschaftsjahre vorgeschrieben, die nach dem 31.12.2011 beginnen.
Dies bedeutet bei einem mit dem Kalenderjahr identischen Wirtschaftsjahr, dass die E-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2012 (Erstjahr) zu übertragen ist. Soweit das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, kommt es zu einer entsprechenden Verschiebung (Wirtschaftsjahr 2012/2013 als Erstjahr). 
Allerdings gibt es gemäß Anwendungsschreiben zu § 5b EStG des BMF vom 28. September 2011 eine sogen. Nichtbeanstandungsregelung, wonach es von den Finanzbehörden nicht beanstandet werden wird, wenn für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung noch in Papierform eingereicht werden. Eine Gliederung in Anlehnung an die Taxonomie ist dabei ebenfalls nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur E-Bilanz finden Sie auf der Website des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_143204/DE/BMF__
Startseite/Publikationen/Monatsbericht__des__BMF/2011/11/
analysen-und-berichte/b03-E-Bilanz/E-Bilanz,templateId=renderPrint.html

Das Anwendungsschreiben zu § 5b EStG des BMF finden Sie ebenfalls auf der Website des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__
Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__
Steuerarten/einkommensteuer/051__a,property=publicationFile.pdf

Artikel vom 30.12.2011, Autor: Prof. Dr. Jürgen Anton

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