Rat der Europäischen Union macht Ernst mit Europa-Patent!

Gemäß Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz hat der Rat der Europäischen Union am 10. März 2011 den Beschluss zur verstärkten Zusammenarbeit von 25 Mitgliedsstaaten beim EU-Patent gefasst. Lediglich Spanien und Italien haben ihre Zustimmung verweigert.

Das Europa-Patent wird demnach in deutscher, englischer und französischer Sprache erteilt, so dass beispielsweise künftig keine hohen Übersetzungskosten mehr anfallen werden.
Damit ist der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2010 angenommen worden, der nunmehr der weiteren Konkretisierung bedarf. Daneben soll ebenfalls eine gemeinsame Patentgerichtsbarkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geschaffen werden.

In der Praxis wird durch jenen Ratsbeschluss insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen gefördert, zumal knapp die Hälfte aller Patentanmeldungen in Europa aus Deutschland stammt.

Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/20110310_
Beschluss_des_EU_Ministerrats.html?nn=1468940
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Nähere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf dieser Website unter: Europa-Patent-Konkret!

Artikel vom 22.03.2011, Autor: Prof. Dr. Jürgen Anton

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