Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) in einer Mitteilung vom 02.12.2011 bekannt gegeben hat, wird der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte "wegen unerwarteter technischer Probleme", d.h. Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens, bundesweit um ein Jahr auf den 1. Januar 2013 verschoben. Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2010 bzw. die zwischenzeitlich vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigungen 2011 gelten weiterhin auch im Jahr 2012.
Ursprünglich sollten ab 2012 im Interesse der Vereinfachung und Beschleunigung des Informationsaustauschs alle für die Berechnung der Lohnsteuer erforderlichen Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt werden.
Dort sollen Arbeitgeber künftig alle notwendigen Informationen, die sogen. ELStAM (= Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), auf elektronischem Weg abrufen können.
Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 bzw. auf der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) weiterhin auch dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen sind.
Arbeitnehmer/-innen sind verpflichtet, etwaige Änderungen der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) umgehend - per Antragsformular - durch das zuständige Finanzamt vornehmen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BMF unter: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft__
und__Verwaltung/Steuern/20111202-Die-elektronische-Lohnsteuerkarte-startet-spaeter.html?__nnn=true
Artikel vom 29.12.2011, Autor: Prof. Dr. Jürgen Anton