Die Europäische Privatgesellschaft, die Societas Privata Europaea, - kurz: SPE – scheint endgültig „ad acta“ gelegt zu sein.
Wenngleich die Grundidee, nämlich eine EU-weit anwendbare einheitliche Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen zu schaffen, faszinierend war, konnte angesichts der doch sehr unterschiedlichen Interessen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union offenbar keine gemeinsame Grundlage für eine Einigung gefunden werden.
Die drei zentralen Probleme, die bis zum Schluss zwischen den EU-Mitgliedstaaten stets sehr konträr diskutiert worden sind und letztlich zum Scheitern der Verhandlungen geführt haben, waren:
(1) die Ausstattung der SPE mit einem Mindestkapital; die Vorstellungen gingen dabei von 1 Euro bis 8.000 Euro.
(2) die Möglichkeit, Registersitz und Hauptverwaltung in unterschiedlichen Mitgliedstaaten anzusiedeln; hier stand die Befürchtung einiger Staaten im Raum, dass sie mit enormen Steuerausfällen zu rechnen hätten.
(3) die Arbeitnehmermitbestimmung; in diesem Zusammenhang rechnete man mit der Umgehung unbequemer nationaler Vorschriften durch betroffene Unternehmen über eine entsprechende Sitzverlagerung.
Damit bleibt für zahlreiche Konzerne, die über die nationalen Grenzen hinaus wirtschaftliche Aktivitäten entfalten, weiterhin das Problem bestehen, dass deren Tochterunternehmen teilweise sehr unterschiedlich strukturiert sind. Dies zumal sie in der Regel nach den jeweiligen rechtlichen Vorgaben des Staates, innerhalb dessen diese tätig sind, ausgestaltet sind.
Wie stark das Verlangen nach einer rechtlich einheitlichen Struktur als Basis zur Entfaltung wirtschaftlicher Aktivitäten (zumindest) innerhalb der Europäischen Union ist, vermag man an der Akzeptanz des Rechtsinstituts der Societas Europaea, - kurz: SE -, abzulesen. Diese supranationale Rechtsform, die Europäische Aktiengesellschaft, erfreut sich nach wie froh großer Beliebtheit, vor allem auch in Deutschland. So hat erst in jüngster Zeit die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung AG, Düsseldorf, zu der Rechtsform der SE gewechselt und der Schwarzwälder Armaturenhersteller Hansgrohe AG die Umfirmierung in eine Societas Europaea angekündigt.
Aber ungeachtet dessen ist ebenso der mittelständischen Wirtschaft die Chance entgangen, ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten innerhalb der EU rechtlich adäquat zu strukturieren. Die SPE als europaweit anwendbare kleine Kapitalgesellschaft hätte insbesondere dazu eine einheitliche Grundlage bieten können.
Artikel vom 03.01.2012, Autor: Prof. Dr. Jürgen Anton