Änderung des Umwandlungsrechts im Bundestag beschlossen!

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Mai 2011 die Änderung des Umwandlungsgesetzes beschlossen.

Diese Gesetzesänderung ist letzlich zurückzuführen auf eine Richtlinie der EU, die bereits am 22. Oktober 2009 in Kraft getreten ist (Richtlinie 2009 / 109 / EG). Da das deutsche Umwandlungsrecht teilweise auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts basiert, musste es entsprechend bis Mitte 2011 angepasst werden.
Primäres Ziel jener Richtlinie ist die Reduktion der Verwaltungskosten der in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen im Falle einer Verschmelzung oder Spaltung.

Das Änderungsgesetz betrifft vor allem die §§ 62 und 63 UmwG, d.h. Konzernverschmelzungen, sowie § 143 UmwG, d.h. die verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung, soweit daran eine Aktiengesellschaft beteiligt ist.
Für die betriebliche Praxis ergeben sich dabei insbesondere Vereinfachungen im Hinblick auf die Berichtspflichten, die Prüfung durch Sachverständige und die Beschlussfassung der Hauptversammlung.

Hinweis: Den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Umwandlungsgesetzes finden Sie als pdf-Datei auf der Website des Bundesministeriums der Justiz unter: http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Beschluss_
Drittes_Gesetz_zur_Aenderung_des_Umwandlungsgesetzes.pdf?__
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Artikel überarbeitet am 07.07.2011, Autor: Prof. Dr. Jürgen Anton

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